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Artikel zum Thema Goldanlage

Besteuerung von Gold-Investments

25. Mai 2011

Eine Anlage in Gold wird je nach Art der Anlage steuerlich unterschiedlich behandelt. Für die tatsächliche Rendite kann die Wahl der Anlageform und deren Besteuerung eine große Rolle spielen.

Steuern, die für eine Anlage in Gold relevant sein können, sind die Mehrwertsteuer, die Abgeltungsteuer und die Einkommensteuer. Ob eine oder mehrere dieser Steuern anfallen können, hängt von der Art der Goldanlage ab.

Mehrwertsteuer auf Gold

Gold ist innerhalb der EU von der Umsatzsteuerpflicht befreit, soweit es sich um Anlagegold handelt. Als Anlagegold gilt dabei (mehr zur Sonderregelung für Gold):

  1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
  2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Damit unterliegt Gold in Form von Schmuck oder Sammlermünzen der Mehrwertsteuer. Anlagegold ist dagegen frei von der Mehrwertsteuer, auch wenn es in Form von Goldkonten, Terminkontrakten etc. gehandelt wird.

Im Unterschied zu Gold wird beim physischen Erwerb von Silber in Deutschland grundsätzlich die Umsatzsteuer fällig. Dies gilt also auch für Silberbarren und Anlagemünzen. Diese Mehrwertsteuerpflicht kann nur durch den Erwerb und die Lagerung von Silber im Ausland, beispielsweise in sogenannten Zollfreilagern, umgangen werden.

Besteuerung von mit Gold unterlegten Wertpapieren

Geschäfte mit Wertpapieren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Einnahmen, wie zum Beispiel realisierte Gewinne, sind aber grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer zu besteuern. Diese beträgt derzeit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Mit Gold unterlegte Wertpapiere sind beispielsweise Goldfonds (siehe unseren Artikel zu Goldfonds), Gold-ETF oder Gold-ETC/ETN (siehe Artikel zu Xetra-Gold sowie der Besteuerung von Xetra Gold).

Verschiedene Anbieter behaupteten in der Vergangenheit, dass mit physischem Gold unterlegte Schuldverschreibungen wie Xetra Gold nicht der Abgeltungsteuer unterliegen würden.

Während die Finanzverwaltung in der Vergangenheit Banken angehalten hatte, auf etwaige Gewinne beim Verkauf der entsprechenden Wertpapiere oder bei einer Auslieferung des entsprechenden Goldbestandes Abgeltungsteuer einzubehalten, hat sie ihre Beurteilung der steuerlichen Behandlung in Bezug auf Xetra-Gold zu Beginn des Jahres 2016 auf Druck des Bundesfinanzhofes geändert. Dieser hatte im Mai 2015 in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf von Xetra-Gold-Schuldverschreibungen oder aus der Einlösung gegen physisches Gold nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (dazu mehr hier). Hält der Anleger die Wertpapiere länger als ein Jahr, so wären demnach Veräußerungsgewinne bei einer späteren Veräußerung oder Einlösung steuerfrei. Bei einem Verkauf vor Ablauf der Haltefrist wären sie dagegen – bei Überschreiten einer Freigrenze – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Dieser kann deutlich über der Abgeltungsteuer von 25 % liegen.

Dies droht sich jetzt aber wieder zu ändern: Nach dem Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 droht Xetra-Gold und anderen auf Gold bezogenen Wertpapieren nun ganz aktuell der Verlust der Steuerfreiheit, und zwar schon zum 01.01.2021, Näheres dazu finden sie hier.

Besteuerung von Gold-Direktanlagen

Einnahmen aus Direktanlagen in physisches Gold, die nicht über Wertpapiere verbrieft sind, unterliegen grundsätzlich nicht der Abgeltungsteuer. Damit sind realisierte Gewinne abgeltungsteuerfrei.

Der physische Verkauf von Gold gilt als privates Veräußerungsgeschäft. Erfolgt der Verkauf nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr, sind die Erträge steuerfrei. Falls das Gold vorher verkauft wird, sind eventuelle Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Fazit – Steuer kann Einfluss auf Anlageentscheidung haben

Die Frage, ob eine Direktanlage in physisches Gold oder in auf Gold bezogene Wertpapiere steuerlich sinnvoller ist, hängt von der Haltedauer, dem persönlichen Steuersatz sowie davon ab, ob das Wertpapier der Abgeltungsteuer unterfällt. Aktuell sieht es danach aus, dass auch Gold-Wertpapiere, die bisher nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, wieder steuerpflichtig werden (siehe hier).


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