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Artikel zum Thema Goldanlage

Goldflexx BV – Betrug oder Abzocke?

19. Dezember 2011

Goldflexx BV wirbt in einer großen Wirtschaftszeitung mit dem Slogan “Einmal 2.500,- Euro einzahlen und unendlich viele GOLD-Barren erhalten?”. Wir haben uns das Angebot von Goldflexx einmal näher angeschaut.

Anzeige von Goldflexx BV in der Zeitung Euro am Sonntag

Anfang Dezember warb die Firma Goldflexx BV mit einer ganzseitigen Anzeige in der Zeitung Euro am Sonntag unter dem Slogan “1 x 2.500 = ∞ x GOLD”. Gleich darunter heißt es weiter: “Wäre zu schön um wahr zu sein? Dann lesen Sie bitte diesen Artikel! Die Goldflexx BV möchte Ihnen jeden Monat einen GOLD-Barren aus reinem 999,9 Feingold schicken. Am liebsten SOFORT und auf Dauer!”.

Danach wird dem Leser mit drohender Hyperinflation und Währungsreform Angst gemacht und es werden Partizipationsrechte der Firma Goldflexx B.V. beworben, die langfristige Top-Renditen wahlweise monatlich in Geld oder Gold ausbezahlen würden. Für eine einmalige Zahlung von 2.500,- Euro könnten damit Kunden auf Dauer jeden Monat einen Goldbarren aus reinem 999,9 Feingold erhalten.

Mehrmals wird in der Anzeige außerdem darauf hingewiesen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes der Goldflexx BV gestattet habe.

Verkaufsprospekt von Goldflexx

Schon die Anzeige von Goldflexx macht einen äußerst unseriösen Eindruck. Dieser bestätigt sich bei einem Blick in den Verkaufsprospekt von Goldflexx BV. Laut diesem Prospekt besteht das Geschäftsmodell aus der entgeltlichen Unterlizenzierung von Software-Lizenzen für Lotterie-Mitspielsysteme, Online-Casinos und Wetten aller Art. Diese “Details” zum Geschäftsmodell von Goldflexx sind in der ganzseitigen Zeitungsanzeige mit keinem Wort erwähnt.

Laut Prospekt sitzt Goldflexx B.V. auf den Niederländischen Antillen. Auch dies bleibt in der Anzeige unerwähnt, stattdessen ist dort eine Adresse im OpernTurm Frankfurt genannt. Laut der Website von Goldflexx handelt es sich bei der Adresse in Frankfurt um ein “Virtual Office”. Dies legt nahe, dass es dort lediglich einen Briefkasten gibt.

Noch dubioser wird es auf S. 17 des Verkaufsprospektes von Goldflexx: Gemäß den Angaben hat der alleinige Gründungsgesellschafter Karsten Primke eine Einlage von insgesamt 6.000 US-Dollar gezeichnet – “in voller Höhe und bar”. Durch die Ausgabe von 20.000 Partizipationsrechten zu je 2.500,- Euro möchte Goldflexx allerdings 50 Millionen Euro Kapital einsammeln. Laut Prospekt hat der Gründungsgesellschafter, also Herr Karsten Primke, einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung in Höhe von 25 Millionen Euro, also 50% der gesamten geplanten Anlagegelder. Zusätzlich bezieht Herr Primke ab Veröffentlichung des Prospektes ein jährliches Gehalt in Höhe von 198.000 Euro.

Aber an späterer Stelle im Prospekt wird es sogar noch bunter. Laut Beschreibung zum Anlageobjekt umfasst dieses neben Computerprogrammen auch Datensätze mit Informationen zu mehr als 9 Millionen Personen, die in der Vergangenheit die zuvor genannten oder vergleichbare Programme genutzt oder ihr Interesse an einer Nutzung zum Ausdruck gebracht hätten. Auf den Seiten 81 und 82 des Prospektes von Goldflexx B.V. sind dann die Namen und Adressen von ca. 100 exemplarischen Datensätzen, also Personen, ungeschwärzt aufgeführt. Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen liegt nahe, falls es sich dabei denn überhaupt um echte Daten handeln sollte.

Prognostizierte Auszahlungen von Goldflexx

Als wäre dies alles nicht schon dubios genug, werden im Verkaufsprospekt und in der Goldflexx-Anzeige auch noch Tabellen mit den prognostizierten Auszahlungen pro Quartal und Goldflexx-Partizipationsrecht aufgeführt. Die Auszahlungen werden für die nächsten zwei Jahre auf ca. 150-200 Euro pro Quartal geschätzt, dies entspräche ca. 600-800 Euro jährlich. Ab dem 3. Auszahlungsjahr sei aber sogar mit leicht steigender Auszahlungssumme pro Quartal zu rechnen.

Als Auszahlung stellt Goldflexx die Aushändigung von 1 Gramm Goldbarren in Aussicht, exemplarisch basierend auf dem Preis von Anfang September. Der für den Zeitpunkt angeführte Preis liegt aber ca. 20% über dem tatsächlichen Preis von einem Gramm Gold zu diesem Zeitpunkt. Dies lässt sich wohl durch die zugrunde gelegte Auslieferung von 1 Gramm-Barren erklären – die Aufpreise bei solchen Kleinst-Barren betragen regelmäßig 20-30% zusätzlich zum tatsächlichen Preis des in den Barren enthaltenen Goldes (siehe auch Artikel Kleine Goldbarren – große Kosten). Aber Anleger können sich vermutlich ohnehin nur geringe Hoffnungen auf Auszahlungen durch Goldflexx machen.

Fazit – Betrug oder Abzocke?

Offenkundig ist das Angebot von Goldflexx höchst unseriös. Trotz der hahnebüchenen Aussagen und Prospektdetails steht leider zu befürchten, dass sich ein paar dumme Anleger finden lassen werden. Der ständige Verweis auf die Genehmigung durch die BaFin wird einige potenzielle Kunden in falscher Sicherheit wiegen. Anleger müssen wissen, dass Verkaufsprospekte zwar bei der BaFin hinterlegt werden müssen, in der Regel von der BaFin aber nicht detailliert geprüft werden. Laut Aussagen auf der Website der BaFin prüft die BaFin, „ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Die BaFin überprüft jedoch weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Produkt. Hierauf müssen Anbieter von Vermögensanlagen in ihren Verkaufprospekten sogar ausdrücklich hinweisen. Werbung mit Angaben, die über den Umfang der Prüfung täuschen können, ist den Anbietern ausdrücklich verboten.“

Insofern ist es ein äußerst fragwürdiges Verhalten von Goldflexx BV, in einer solchen Weise mit der Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die BaFin zu werben.

 


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