Laut einer kürzlich im Auftrag der Deutsche Börse Commodities GmbH durchgeführten Umfrage von TNS Emnid würden 72% der Befragten ihr Gold in einem Bankschließfach aufbewahren. Allerdings besitzen nur 20% der Deutschen ein Bankschließfach. Weitere Ergebnisse der Umfrage finden Sie in dieser Infografik der Deutsche Börse Commodities GmbH.
In der veröffentlichten Pressemitteilung der Deutschen Börse Commodities wird Xetra-Gold als ein alternatives Goldinvestment dargestellt, das für Anleger ein mit physischem Gold hinterlegtes Investmentprodukt ist und wie ein Wertpapier handelbar ist. Bei dem Wertpapier Xetra-Gold handelt es sich technisch betrachtet um eine Inhaberschuldverschreibung. Genauer gesagt ist Xetra-Gold eine Nullkuponanleihe, die zu 100% mit Gold unterlegt ist und einen Auslieferungsanspruch auf physisches Gold verbrieft.
Anders als beim direkten Erwerb von physischem Gold erwirbt ein Anleger durch den Kauf von Xetra-Gold jedoch kein Eigentum an physischem Gold, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Deutschen Börse Commodities. Unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung wird Xetra-Gold anders als eine direkte Goldanlage behandelt: Xetra-Gold unterliegt nach verbreiteter, allerdings umstrittener Ansicht, der Abgeltungssteuer, während direktes Eigentum an Anlagegold von der Abgeltungssteuer befreit ist. Außerdem wird für die Emittenten zwar (größtenteils) physisches Gold hinterlegt, aber es gibt zumindest spezifische potenzielle Risiken für Anleger.
Update vom 17.6.2016: Bitte lesen Sie zum Thema der Besteuerung von Xetra-Gold auch unseren Blogbeitrag, in dem die neuere Rechtsprechung des BFH und die geänderte steuerliche Behandlung von Xetra-Gold durch die Finanzverwaltung dargestellt werden.
Update vom 28.7.2020: Nach dem Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 droht Xetra-Gold und anderen auf Gold bezogenen Wertpapieren nun ganz aktuell der Verlust der Steuerfreiheit, und zwar schon zum 01.01.2021, Näheres dazu finden sie hier.
Tresorgold, in Hochsicherheitstresoren verwahrtes Anlagegold, an dem Anleger echtes rechtliches Eigentum erwerben, könnte zumindest für einige Anleger die interessanteste Form der Goldanlage sein. Tresorgold vereint die professionelle Lagerung in Hochsicherheitstresoren mit dem direkten Eigentum an physischem Gold – und das teilweise zu Preisen, die mit Xetra-Gold durchaus konkurrieren können, mitunter sogar deutlich günstiger sind.
Im Gegensatz zu Xetra-Gold unterliegt Tresorgold allerdings bisher in Deutschland keiner Regulierung. Andererseits stellt sich die Frage, ob Xetra-Gold für Anleger, die aus Sicherheitsdenken in physisches Gold investieren möchten, wirklich eine Alternative zum Kauf von physischem Gold darstellt. Schaut man einmal genauer in den Prospekt von Xetra-Gold, so bedeutet offenbar mehr Regulierung nicht zwangsläufig einen größeren Schutz der Anleger. Dort steht:
„Erwerber von Schuldverschreibungen erwerben lediglich die in den Schuldverschreibungen verbrieften Ansprüche. Erwerber von Schuldverschreibungen erwerben hinsichtlich des für die Emittentin verwahrten Goldes in physischer Form weder ein Eigentumsrecht noch ein Sicherungsrecht noch wirtschaftliches Eigentum. Eine Anlage in Schuldverschreibungen stellt keinen Kauf oder anderen Erwerb von Gold dar.„
Vor diesem Hintergrund kann man bei Xetra-Gold wohl nicht von einer echten Goldanlage sprechen. Zum Thema „Wo Deutsche ihr Gold aufbewahren“ und der entsprechenden Pressemitteilung der Deutschen Börse Commodities wäre die Berücksichtigung von Tresorgold sicherlich interessant gewesen.
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