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Gold als Anlage | Formen der Goldanlage

Welche Möglichkeiten der Vermögensanlage in Gold gibt es?

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten, in Gold zu investieren:

1. Wertpapiere einschließlich Aktien

Wertpapiere umfassen – neben Aktien von Goldminenbetreibern – Exchange Traded Funds (ETF), Exchange Traded Commodities (ETC) oder Exchange Traded Notes (ETN) und Zertifikate, die an den Goldpreis gekoppelt sind, sowie auch Anteile an Fonds. Der Anleger erwirbt einen Anteil an einem Fonds oder eine Schuldverschreibung, die den Goldpreis abbildet. Vorteile sind die – im Normallfall – leichte Handelbarkeit über eine Börse, transparente Preise und die einfache Abwicklung über das eigene Wertpapierdepot.

Auch steht der Anleger nicht vor dem Problem, die Werte selbst lagern zu müssen. Die Nachteile liegen jedoch ebenso auf der Hand: Gerade unter Sicherheitsaspekten sind diese Wertpapiere für den Privatanleger nicht optimal geeignet. Nach dem deutschen Investmentgesetz dürfen Investment-Fonds und auch börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds) nur maximal zu 30% in physisches Gold investiert sein, um eine Zulassung zum öffentlichen Vertrieb zu erhalten. Für sogenannte Exchange Traded Commodities (ETC) gilt diese Beschränkung zwar nicht, faktisch handelt es sich bei ihnen aber nur um Zertifikate, die lediglich schuldrechtliche Ansprüche verbriefen. Wird der Emittent eines Zertifikates zahlungsunfähig , erleidet der Investor unter Umständen einen Totalverlust. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Zertifikaten und ETC um Schuldverschreibungen des Anbieters. Sind diese mit Gold gedeckt, hat der Anleger zwar auch im Falle eines Zusammenbruchs des Anbieters einen Anspruch auf Gold. In der Praxis könnte sich die Durchsetzung dieses Anspruchs aber als schwierig oder gar unmöglich erweisen. Die Einlagensicherungsprogramme deutscher und internationaler Banken umfassen grundsätzlich keine Anlagen in Wertpapiere.

Zudem unterliegen in Deutschland Wertpapiere, auch wenn sie zu 100% mit Gold unterlegt sind, bzw. eventuelle Gewinne aus einer Veräußerung der Wertpapiere der Abgeltungsteuer. Im Gegensatz dazu fällt physisches Gold grundsätzlich nicht unter die Abgeltungsteuer. Gewinne aus physischem Gold sind nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres nach Kauf erzielte Veräußerungsgewinne sind allerdings mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Für den längerfristig orientierten Anleger ist dies im Gegensatz zum kurzfristigen Spekulanten ein starkes Argument für eine direkte Anlage in physisches Gold.

Von Vermögensberatern und Banken wird häufig der Erwerb von Aktien von Goldminenunternehmen oder entsprechenden Fonds empfohlen. Die Aktienkurse von Goldminenbetreibern entwickeln sich oft in die gleiche Richtung wie der Goldpreis, allerdings typischerweise mit einem stärkeren Ausschlag als dieser. Man spricht von einem “gehebelten” Investment. Ursache hierfür ist, dass die Erträge der Goldminenbetreiber mit steigendem Goldpreis zunehmen, während die Kosten zumindest kurzfristig oft unverändert bleiben. Der Gewinn der Unternehmen steigt in diesem Fall überproportional im Vergleich zum Goldpreis. Das Gleiche gilt allerdings auch für die andere Richtung: Sinkt der Goldpreis, so sinkt der Gewinn des Unternehmens überproportional, er kann sogar in die Verlustzone rutschen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Förderkosten tendenziell immer weiter steigen. Ein Goldminenunternehmen kann aus diesen Gründen durchaus auch bankrott gehen. Demgegenüber kann der Wert einer physischen Anlage in Gold zwar sinken, wird aber aller Voraussicht nach nie völlig wertlos werden.

Aus unserer Sicht ist ein Investment in Goldminenbetreiber daher nur für den risikobewussten Anleger geeignet und stellt keine Alternative zu einem Investment in physisches Gold dar, welches aus Sicherheits- oder aus steuerlichen Gründen vorgenommen wird.

2. Der Kauf von Goldbarren und Münzen über Händler oder Banken

Der Kunde kauft bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler Barren oder Münzen und verwahrt diese selbst, meist in einem angemieteten Schließfach oder im eigenen Tresor.

Der Vorteil dieser Anlageform liegt für den Anleger darin, dass er direkt in physisches Gold investiert und das Gold selbst in den Händen halten kann.

Die Nachteile sind jedoch zahlreich: Zunächst erheben Banken und Münzhändler meist hohe Gebühren beim Kauf und Verkauf, da im Rahmen der Abwicklung und durch den Transport hohe Kosten entstehen; häufig ist auch die Marge gerade bei unseriösen Händlern sehr hoch. Zudem ist ein Verkauf des Goldes oft (zeit-)aufwändig, da eine Prüfung durch den potentiellen Käufer stattfinden muss. Schließlich sind Münzen und Barren einem Diebstahlsrisiko ausgesetzt. Eine sichere Aufbewahrung in einem Tresor und eine ausreichende Versicherung können sehr teuer sein und bieten trotzdem keinen absoluten Schutz.

Aufgrund von Sicherheitsbedenken, hoher Kosten für eine einigermaßen sichere Lagerung und fehlender Liquidität – also der Möglichkeit, schnell Gold kaufen oder verkaufen zu können – empfiehlt  es sich daher für die meisten Privatanleger nicht, Goldmünzen oder Barren selbst zu lagern.

3. Die Anlage in zentral verwahrtes physisches Gold (Tresorgold)

Eine weitere Anlageform ist der Erwerb von zentral verwahrtem physischen Gold, sogenanntem Tresorgold. Hinter dieser Form der Goldanlage steht die Idee, die Vorteile der beiden vorgenannten “traditionellen” Anlageformen zu verbinden und deren jeweiligen Nachteile möglichst zu vermeiden: Der Kunde erwirbt echtes Eigentum an physischem Gold. Das Gold wird zentral gelagert und die Bestände werden von unabhängigen Prüfungsgesellschaften validiert. Dem Anleger gehört ein Teil der verwahrten Goldbarren. Bei vielen Anbietern kann sich der Kunde das Gold (eventuell später) auf Wunsch auch ausliefern lassen.

Vorteile dieser Anlageform sind neben der hohen Liquidität vor allem die meist deutlich geringeren Kosten bei Kauf und Verkauf und für die Lagerung des Goldes. Zudem bevorzugen es viele Anleger unter Sicherheits,  Eigentum an einem real vorhandenen Goldbarren oder an einem Teil daran zu erwerben, ohne das Gold selbst lagern zu müssen. Ein Nachteil mag für manche Investoren darin bestehen, das Gold nicht selbst in der Hand zu halten und sich auf die Vertrauenswürdigkeit der jeweiligen Anbieter und ihrer Prüfungsgesellschaften verlassen zu müssen.

 

Vergleich von Formen der Goldanlage
Art Gold-Wertpapiere Gold-Direktanlage
Instrument Gold-Zertifikate Gold-ETC (Exchange Traded Commodities) Gold-Investment- Fonds Goldbarren und Goldmünzen Tresorgold
Beschreibung Nicht mit Gold oder anderen Vermögenswerten gedeckte Zertifikate, z.B. Index-Zertifikate oder Hebelzertifikate Mit Gold oder anderen Vermögenswerten gedeckte Inhaberschuld-verschreibungen Investment-Fonds oder ETF. Aufgrund des deutschen Investmentgesetzes nur max. 30% in Gold, sonst keine Zulassung zum öffentlichen Vertrieb Münzen oder Barren, die vom Anleger privat, beispielsweise im Bankschließfach gelagert werden Phyisches Gold, das in Hochsicherheits-tresoren professionell verwahrt wird
Rechtliches Eigentum des Anlegers nein schuldrechtlicher Anspruch, gegebenenfalls besichert Gold ist Teil des Sondervermögens des Fonds; Anleger ist Miteigentümer des Sondervermögens ja ja
Besteuerung Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% plus Soli Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% plus Soli Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% plus Soli Haltedauer > 1 Jahr: keine Besteuerung Haltedauer > 1 Jahr: grundsätzlich keine Besteuerung
Handhabbarkeit sehr gut sehr gut sehr gut mangelhaft gut bis sehr gut

 

Weiterführende Informationen aus anderen Quellen

 



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