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Artikel zum Thema Goldanlage

Probleme bei Auslieferung von Xetra-Gold?

02. September 2016

Auf einem Anlegerportal wurde kürzlich darüber berichtet, bei der Auslieferung von physischem Gold sei es zu Problemen gekommen. Laut der Internetseite GodmodeTrader habe sich kürzlich einer Ihrer Leser an seine Hausbank, die Deutsche Bank, mit dem Wunsch gewandt, sich seine Bestände an Xetra-Gold physisch ausliefern zu lassen. Daraufhin habe ihm der Kundenberater mitgeteilt, dass man die gewünschte physische Auslieferung, „aus geschäftspolitischen Gründen“ nicht mehr anbiete und deshalb ein von der Clearstream Banking AG bereitgestelltes Auftragsformular zur Ausübung von Xetra-Gold auch nicht entgegennehme. Dem Kunden habe die Deutsche Bank stattdessen geraten, die Xetra-Gold-Anteile an eine Volks-/Raiffeisenbank zu übertragen, da dort eine physische Auslieferung möglich sei. Als weitere Alternative sei dem Anleger zudem genannt worden, seine Xetra-Gold-Anteile an der Börse zu verkaufen und sich bei einem Goldhändler physische Münzen oder Barren zu kaufen.

Besonders pikant daran ist die Tatsache, dass es sich bei der Deutschen Bank um das emissionsbegleitende Institut von Xetra-Gold handelt.

Neben der Frage, ob es sich hierbei um eine Ausnahme handelte und ob eine Auslieferung durch andere Banken tatsächlich sichergestellt ist, sowie ob hier ein Verstoß gegen den Emissionsprospekt vorliegt, wirft dieser Sachverhalt auch steuerrechtliche Fragen auf: Der BFH hatte in seiner Entscheidung zur Abgeltungsteuerfreiheit von Xetra-Gold unter anderem explizit auf das Recht des Anlegers, sich jederzeit ein Gramm physisches Gold je Xetra-Gold-Schuldverschreibung ausliefern zu lassen, abgestellt (dazu hier mehr). Sollte eine Auslieferung jedoch nicht problemlos möglich sein, so stellt sich die Frage, ob es sich beim Anspruch des Inhabers einer Xetra-Gold-Schuldverschreibung gegenüber dem Herausgeber auf Auslieferung tatsächlich um eine Sachforderung und nicht doch um eine Kapitalforderung handelt, die abgeltungsteuerpflichtig wäre.

Inzwischen hat die Deutsche Börse Commodities GmbH zu dem dargestellten Sachverhalt Folgendes mitgeteilt:

„Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen.  Sollten bei der depotführenden Bank  Fragen oder Probleme auftreten, steht die Deutsche Börse Commodities GmbH jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung – sowohl für Anleger als auch für Banken.“

Zudem hat sie darauf verwiesen, dass seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 Anleger von der Möglichkeit zur Auslieferung bereits 900 Mal Gebrauch gemacht hätten. Dabei seien insgesamt 4,5 Tonnen Gold ausgeliefert worden.

Mittlerweile hat sich auch die Deutsche Bank mit folgender Stellungnahme zu dem Vorfall geäußert:

„Die Deutsche Bank kommt als eines der emissionsbegleitenden Institute selbstverständlich den im Verkaufsprospekt von Xetra-Gold genannten Verpflichtungen nach. Dies schließt die Erfüllung des durch Xetra-Gold verbrieften Lieferanspruchs auf physisches Gold ein. Dies muss über die Hausbank des Anlegers erfolgen, die auch das Depot führt. Entsprechende Aufträge zur Auslieferung nimmt die Deutsche Bank von ihren Kunden entgegen. Es entstehen dem Anleger die im Verkaufsprospekt beschriebenen Kosten, etwa für Formung, Verpackung und den versicherten Transport zur Lieferstelle. Aus diesem Grund empfehlen wir die jeweils individuelle Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer physischen Auslieferung. Sollte es in Einzelfällen dazu gekommen sein, dass dem Wunsch eines des Anlegers nach Aushändigung physischen Goldes nicht sofort entsprochen wurde, wird dies überprüft und eine individuelle Lösung mit dem Kunden gefunden.“

Ein Dementi sieht jedenfalls anders aus. Peinlich auch, dass sich die Deutsche Bank als emissionsbegleitende Bank veranlasst sieht zu versichern, dass sie ihren Pflichten aus dem Verkaufsprospekt nachkommt.


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